Handbücher zu Kurzzeitvermietungen bei der spanischen Registrierungsbehörde
Wenn im Jahr 2025 bei einem Grundbuch- oder Mobiliarregister die Zuweisung eines oder mehrerer NRUA für denselben CRU (Immobilie, Schiff, Boot oder Wasserfahrzeug) beantragt und gewährt wurde, muss im Februar 2026 die entsprechende Hinterlegung des gesetzlich vorgesehenen Informationsformulars für Kurzzeitvermietungen vorgenommen werden.
Die Hinterlegung besteht darin, dass beim zuständigen Grundbuch- oder Mobiliarregister das entsprechende Informationsformular für Kurzzeitvermietungen eingereicht wird. Im Formular müssen für jeden CRU alle im jeweiligen Jahr begonnenen Mietverhältnisse aufgeführt werden, mit Angabe des zugewiesenen NRUA, seines Zwecks, der Gästezahl sowie der Check-in- und Check-out-Daten.
Wenn also einem CRU im Jahr 2025 ein oder mehrere NRUA zugewiesen wurden, besteht die Pflicht, das Informationsformular für Kurzzeitvermietungen für dieses Jahr auszufüllen und einzureichen und darin die Tätigkeit für jedes zugewiesene NRUA abzubilden. Die Einreichung muss innerhalb der festgelegten Frist beim zuständigen Register erfolgen.
Zusammenfassung: CRU, NRUA und NRA
Bei Kurzzeitvermietungen in Spanien sorgen mehrere Abkürzungen für Verwirrung. Hier die drei häufigsten:
- CRU – Einheitlicher Registrierungscode der Unterkunft: identifiziert die Immobilie.
- NRUA – Einheitliche Mietregistrierungsnummer: staatliches Register, in dem die Miete eingetragen wird.
- NRA – Mietregistrierungsnummer: Nummer, die deine Unterkunft identifiziert und in Inseraten erscheint.
*Wenn du wissen möchtest, wie du die Hinterlegung Schritt für Schritt einreichst, Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hinterlegung der Kurzzeitvermietung
Handbuch elektronische Einreichung
Handbuch zur Einreichung mit der N2-Anwendung
